Die Ehegattenbürgschaft ist ein Sonderfall der Bürgschaft. Im Vergleich zu einer „regulären Bürgschaft“ bürgt bei einer Ehegattenbürgschaft einer der Eheleute für die Verbindlichkeiten seines Partners.
Es handelt sich bei der Ehegattenbürgschaft um eine Vorgehensweise, die häufig von Bankinstituten angewandt wird um ein Darlehen abzusichern, die jedoch unter bestimmten Umständen sittenwidrig sein kann.
Sittenwidrigkeit bei einer Ehegattenbürgschaft liegt in der Regel vor, wenn:
Die Feststellung dieser Sittenwidrigkeit bedarf jedoch in jedem Fall einer detaillierten Betrachtung, die über ein bloßes abhaken der oben genannten Kriterien hinaus geht. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen