Unter einer Doppelüberweisung versteht man einen Bankfehler, bei dem ein Geldbetrag entgegen des eigentlichen Auftrags nicht einmal sondern doppelt überwiesen wird.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann die Bank dem Anweisenden diesen Fehler nicht vorhalten. Es besteht lediglich die Möglichkeit gegen den Anweisungsempfänger vorzugehen. Dabei sind jedoch die Vorschriften aus dem Bereich des Bereicherungsrechts einschlägig, die unter Umständen dazu führen können, dass die Bank den Betrag nicht zurückerhält (BGH, XI ZR 389/09). Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen