Unter eine Disagio versteht man einen gewissen Betrag, der bereits bei der Auszahlung eines Darlehens an den Darlehensnehmer durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Diese Abschlagszahlung ist mit einer Minderung des Darlehenszinssatzes verbunden. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen