Bei Darlehensverträgen ist es üblich dem Darlehensnehmer ein sogenanntes Sondertilgungsrecht einzuräumen.
Unter einem Sondertilgungsrecht versteht man ein optionales Recht des Darlehensnehmers auf die eigentliche Darlehensrückzahlung (also die vertraglich festgesetzte Tilgung) eine Sonderzahlung zu leisten. Dieses Recht lässt sich in der Regel einmal jährlich ausüben, was jedoch nicht bedeutet, dass es nicht auch Darlehensverträge gibt in denen eine Sondertilgung jederzeit möglich ist.
Als problematisch erwies sich in der Vergangenheit immer wieder das Verhältnis von Sondertilgungsrecht und Vorfälligkeitsentschädigung. Denn letztendlich wird mit jeder Sondertilgung die Darlehenssumme reduziert, so dass dem Darlehensgeber ein gewisser Zinsbetrag entgeht. Somit sind Sondertilgungen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen