Unter einem Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung versteht man einen Darlehensvertrag, der den Darlehensnehmer über eine spezielle Versicherung vor einer Situation schützen soll, in der er nicht mehr in der Lage ist das Darlehen zu bedienen.
Typische Situationen in denen eine Restschuldversicherung die Bezahlung der ausstehenden Darlehensraten übernimmt sind unverschuldete Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Berufsunfähigkeit.
In der Regel wird bei Abschluss einer Restschuldversicherung ein zusätzlicher Vertrag mit einem Versicherungsgeber abgeschlossen, der die Kosten eines Darlehens für den Darlehensnehmer erhöht. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Markus Jansen