Bei einer Blankobürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, die keine Aussage zur Höhe des Betrags macht über den gebürgt wird.
Dies ist rechtlich problematisch, da eine Bürgschaft grundsätzlich der Schriftform bedarf und die Höhe des Betrags für den gebürgt wird in der Regel wesentlicher Bestandteil eines Bürgschaftsvertrags ist. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen