Unter Ad-hoc-Mitteilung im Bereich des Bank- und Wertpapierrechts versteht man Mitteilungen, die von Aktienemittenten im Rahmen Ihrer Publizitätspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) getätigt werden. Die einschlägige gesetzliche Regelung zu Ad-hoc- Mitteilungen finden sich in § 15 WpHG.
Ad-hoc- Mitteilungen enthalten Informationen zu betriebsinternen Vorgängen, die dazu geeignet sind den Börsenkurs von Wertpapieren eines Unternehmens zu beeinflussen. Ziel einer Ad-hoc- Mitteilung ist es die Gefahr von sog. Insiderhandel zu minimieren, indem die relevanten Informationen allen Wertpapierinhabern möglichst zeitgleich zugänglich gemacht werden.
In der Praxis erfolgt die Veröffentlichung von Ad-hoc- Mitteilungen in Deutschland fast ausschließlich über von den Emittenten beauftragte Ad-hoc-Dienstleister. Ansprechpartner im Fall juristischer Auseinandersetzngen sind u.a. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen