Bei einer Zinsanpassungsklausel handelt es sich um einen Bestandteil eines Darlehensvertrags, die es dem Darlehensgeber, also in der Regel einem Bankinstitut ermöglicht das für das Darlehen fällige Entgelt, also die Zinsen anzupassen.
Die Kreditinstitute verfolgen hiermit dasZiel, Zinsänderungen auf den Kapital- und Geldmärkten an ihre Kunden weiterzugeben, ohne dass es einer umfassenden Vertragsänderung bedarf.
Da in solchen Zinsanpassungsklauseln häufig die Gefahr liegt, dass der Verbraucher übervorteilt wird und die Auswirkungen seines Handelns schlechter abschätzen kann waren diese Klauseln bereits mehrfach Bestandteil höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Daraus kann nunmehr als gefestigt angesehen werden, dass eine Zinsänderungsklausel in einem formularmäßigen Darlehensvertrag grundsätzlich dahingehend auszulegen ist, dass sie lediglich solche Zinserhöhungen oder Zinssenkungen zulässt, die an die kapitalmarktbedingten Refinanzierungskonditionen der Bank anknüpft. Dies erfolgt in der Regel über die Kopplung an einen Bankenleitzins (LIBOR, EURIBOR).
Daneben sind mittlerweile auch Zinsanpassungsklauseln als rechtmäßig anerkannt worden, die sich an einer sich verändernden Bonität der Kunden orientieren. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen