Unter einem Umschuldungsversuch versteht man der Versuch einen überschuldeten Schuldner vor der bevorstehenden Insolvenz zu bewahren, indem die bestehenden Schulden konsolidiert und gegebenenfalls in günstigere Kredite umgeschuldet werden.
Ein Umschuldungsversuch ist dabei häufig mit einer Verhandlung mit den Gläubigern verbunden, deren Ziel letztendlich der Abschluss eines Vergleichs ist. Dadurch soll dem Schuldner einerseits finanzieller Raum geschaffen und den Gläubigern andererseits ein Totalverlust, wie er bei einer Insolvenz häufig auftritt erspart werden.
Anwaltliche Beratung vermag gerade wenn es im Rahmen eines Umschuldungsversuchs darum geht einen Vergleich mit den Gläubigern auszuhandeln eine gewisse Hilfe leisten.
In der Vergangenheit gab es dazu ein vielbeachtetes Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.07.2008 (Az. 6 U 51/08). In diesem Urteil hatte die Bank des Schuldners nach Rücksprache mit diesem einen Umschuldungsversuch durch Gespräche mit den Gläubigern unternommen. Das Oberlandesgericht wies die Klage eines Anwaltsvereins ab, die darauf gerichtet war einen Umschuldungsversuch durch Vergleichsverhandlungen von Seiten der Bank durch eine Unterlassungsklage zu unterbinden. Begründet wurde dies damit, dass in einem Umschuldungsversuch noch keine unerlaubte Rechtsberatung nach Art. 1 § 1 RBerG bzw. eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne von von § 2 Abs. 1 RDG vorliegt. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen