Der Begriff SCHUFA- Eintrag bezeichnet umgangssprachlich einen Negativeintrag in der größten Wirtschaftsauskunftei Deutschlands.
Ein SCHUFA- Eintrag erfolgt bei nicht vertragsgemäßem Verhalten eines Schuldners, sofern er bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrags einer sog. SCHUFA Klausel zugestimmt hat, die es dem Gläubiger erlaubt nicht vertragsgemäßes Verhalten an die SCHUFA zu übermitteln.
Negative Eintragungen in der SCHUFA- Kartei erschweren die Darlehensaufnahme nicht unwesentlich und können im Extremfall zu hohen Zinsen oder gar der Ablehnung eines Darlehensantrags führen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen