Der Begriff der Schrottimmobilie ist insbesondere seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 ein feststehender Begriff.
Unter einer Schrottimmobilie werden umgangssprachlich solche Immobilien verstanden, die sich in einem stark baufälligen Zustand befinden, dies auf den ersten Blick aber häufig nicht erkennen lassen und einem Erwerber vom Veräußerer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weit über Wert verkauft wurden.
Schrottimmobilien sind in den vergangenen Jahren häufig Bestandteil gerichtlicher Verfahren gewesen, so dass sich sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof sich mit der Sach- und Rechtslage in mehreren Grundsatzurteilen beschäftigt haben.
Kennzeichnend für all diese Verfahren war eine verworrene und widerstreitende Interessenlage auf Seiten aller Verfahrensbeteiligten. Dem Erwerber einer Schrottimmobilien ging es in der Regel darum sich von der Immobilie und den häufig damit verbundenen Darlehensverpflichtungen zu trennen und Schadenersatz für bereits geleistete Zins- und Tilgungszahlungen zu erlangen. Da die eigentlichen Verkäufer und Vermittler der Schrottimmobilien jedoch häufig bereits vermögenslos oder als GmbH organisiert waren blieben als solvente Klagegegner schließlich nur die an der Vermittlung und Finanzierung der Schrottimmobilien beteiligten Bankinstitute über.
Die Rechtslage darf mittlerweile dahingehend als gefestigt gewertet werden, dass die Instanzgerichte die höchstrichterliche Rechtsprechung übernommen haben. Aufgrund der schier unüberschaubaren Problematiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schrottimmobilien empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen