Eine Schiffsbeteiligung ist eine mittlerweile gängige Form der Kapitalanlage. Bei einer Schiffsbeteiligung (die in der Regel über sogenannte Beteiligungsfonds realisiert wird) erwirbt der Anleger Anteile an einem Seeschiff oder einer Reederei.
Im Vergleich zu einem Anteilsschein an einem Unternehmen (also einer Aktie) wird bei einer Schiffsbeteiligung in der Regel direkt in einen Sachwert investiert.
Schiffsbeteiligungen weisen in der Regel eine verhältnismäßig lange Laufzeit auf und können anders als Aktien normalerweise nicht täglich wieder veräußert werden. Dieses Minus an Flexibilität wird dafür durch eine erhöhte Wertstabilität und eine zuverlässigere Renditeprognose aufgewogen.
Auch für Schiffsbeteiligungen gelten Aufklärungspflichten, in deren Rahmen das Bankinstitut den Anleger umfassend über Chancen und Risiken der Beteiligung informieren muss. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen