Bei einem Scheck handelt es sich um ein Wertpapier. Darin wird eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Bankinstituts an dieses Institut übermittelt, die das Bankinstitut dazu verpflichtet den auf dem Scheck angegebenen Betrag nach einer Identitätsprüfung an den Begünstigten auszuzahlen (Barscheck) oder dem Konto des Begünstigten gutzuschreiben (Verrechnungsscheck).
Weiterhin ist anzumerken, dass ein Scheck im deutschen Recht als Urkunde gilt.
Ein Scheck ist demnach eine schriftliche, formgebundene Zahlungsanweisung, die einerseits das Bankinstitut des Scheckausstellers dazu ermächtigt einem Schecknehmer einen bestimmten Betrag vom Girokonto des Ausstellers auszuzahlen und andererseits dem Schecknehmer ein Recht einräumt bei der Bank des Scheckausstellers die Zahlung zu fordern. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen