Bei einem Saldoanerkenntnis handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Partei am Ende einer vorher vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Periode die gegeneinander ausstehenden Forderungen saldiert.
Der ermittelte Saldo wird daraufhin dem Gegenüber zur Annahme angeboten. Ein solches Saldoanerkenntnis stellt nach heute vertretener Meinung ein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dar.
Die periodenmäßige Mitteilung des Saldos stellt dabei gleichzeitig einen Antrag auf Abschluss eines abstrakten Schuldanerkenntnisvertrags über den mitgeteilten Saldo dar, der von der anderen Partei durch Erklärung der Anerkennung oder aber durch konkludentes Verhalten angenommen werden kann. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen