Unter einer Rücklastschrift versteht man einen Vorgang, bei dem eine Zahlung die mittels eines Lastschriftverfahrens (in der Regel im Rahmen einer Einzugsermächtigung) angefordert wurde, die von dem kontoführenden Bankinstitut jedoch aufgrund mangelnder Deckung des Girokontos nicht ausgeführt wurde. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen