Unter einem Restschuldverzicht versteht man die Erklärung eines Gläubigers in einem vertraglich festgesetzten Rahmen auf die verbleibenden Forderungen zu verzichten.
Der Restschuldverzicht wird häufig im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt, um den Schuldner vor einer Insolvenz zu bewahren und dem Gläubiger wenigstens einen Teil seiner Forderung zu erfüllen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen