Eine Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreits schützen soll.
Rechtsschutzversicherungen verhindern zwar nicht, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Unterliegens vor Gericht gegebenenfalls Schadenersatzansprüche zu erfüllen hat, sie schützen ihn jedoch vor den teilweise nicht kalkulierbaren Kosten einer anwaltlichen Vertretung.
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch stets zu beachten, dass diese unter Umständen gewisse Streitigkeiten ausschließen oder Höchstdeckungsgrenzen festlegen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen