Unter einer Rahmenfinanzierung versteht man die Finanzierung eines größeren Projektes durch ein Bankinstitut im Rahmen einer Darlehensvergabe.
Solche Rahmenfinanzierungen können insbesondere dann zu rechtlich problematischen Situationen führen, wenn der Darlehensgeber oder ein Angestellter des Darlehensgebers durch seine Mitwirkung bei der Rahmenfinanzierung selbst Kenntnisse erlangt, die daraufhin bei weiteren anfallenden Darlehensvergaben in einem rahmenfinanzierten Projekt jedoch verschwiegen werden.
Ein solcher Fall, in dem das durch die Beteiligung an einer Rahmenfinanzierung erworbene Wissen eines Darlehensgebers letztendlich Haftungsansprüche gegen diesen Darlehensgeber wegen einer Verletzung seiner Aufklärungspflicht auslöste wurde vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 18.01.2005 entschieden.
In diesem Fall schloss das Bankinstitut einerseits den Darlehensvertrag für die Rahmenfinanzierung mit dem neuen Eigentümer eines größeren Immobilienprojekts ab und gab andererseits auch weitere Darlehen an einzelne Käufer aus, die Teile dieser Immobilie erwarben. Dabei hatte das Bankinstitut durch die Rahmenfinanzierung umfassende Kenntnisse über den Zustand der Immobilie und der zu erzielenden Mieteinnahmen erlangt, die es letztendlich an die einzelnen Käufer hätte weiterleiten müssen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen