Unter dem Begriff Pishing versteht man den Versuch einer nicht autorisierten Person mittels einer gefälschten E- Mail oder Website an wichtige Daten einer anderen Person zu gelangen.
Besonders häufig ist dies bei Bankdaten der Fall.
In vielen solcher Pishing Fälle versuchen die Betrüger das Opfer dazu zu bewegen selbst tätig zu werden. Es gibt jedoch mittlerweile auch etliche Fälle, bei denen das eigentliche aktiv werden der Opfer in den Hintergrund tritt. Bei diesen Pishing Versuchen wird für gewöhnlich ein kleines, als Trojaner bezeichnetes Computerprogramm auf dem Computer des Opfers installiert, dass dann selbständig beginnt Passwörter, Zugangsdaten und ähnliches aufzuzeichnen und an den Urheber des Pishing Programms weiterzuleiten. Als Folge dieses Datendiebstahls kommt es dann häufig zu nicht genehmigten Abbuchungen vom Girokonto des Opfers.
Grundsätzlich kann man daher nur zur Vorsicht raten. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf die Haftungsfrage zu erwähnen.
In der Vergangenheit gab es einige Pishing Fälle, nach deren Bekanntwerden der geschädigte Kunde Schadenersatz von seinem Bankinstitut forderte. Die Bandbreite der Entscheidungen nimmt dabei stetig zu. Insbesondere, weil eine höchstrichterliche Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch auf sich warten lässt.
Opfer von Pishing- Attacken sollten daher in jedem Fall einen Anwalt konsultieren um ihre Schadenersatzforderungen effektiv durchzusetzen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen