Als Kontoauszug wird umgangssprachlich der monatlich oder quartalsweise erfolgende Rechnungsabschluss eines Girokontos bezeichnet.
Bankinstitute sind gemäß § 355 HGB (Handelsgesetzbuch) dazu verpflichtet diese Rechnungsabschluss durchzuführen.
Als Kontoauszug werden mittlerweile jedoch auch Depotauszüge bezeichnet. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen