Als Kapitalanlagebetrug werden betrügerische Geldgeschäfte im Bereich des Kapitalmarkts bezeichnet. Im Rahmen eines Kapitalanlagebetrugs verliert der Kapitalanleger in der Regel sein angelegtes Kapital vollständig.
Das deutsche Strafrecht hat auf diese zunehmend häufiger vorkommende Form des Betrugs mit der Schaffung des Straftatbestands des Kapitalanlagebetrugs in § 264a StGB (Strafgesetzbuch) reagiert. Es handelt sich hierbei allerdings lediglich um einen Auffangstatbestand, der für Fälle geschaffen wurde, in denen kein klassischer Betrugsfall vorliegt, da Betrug im Sinne des § 263 StGB (Strafgesetzbuch) einen irrtumsbedingten Schaden voraussetzt.
Ausreichend im Rahmen des Kapitalanlagebetrugs ist es, wenn in einem Prospekt oder einer sonstigen öffentlich zugänglichen Darstellung unrichtige Angaben gemacht wurden, die dazu geeignet sind einen potenziellen Anleger in seiner Anlageentscheidung zu beeinflusse.
Es wird daher auch häufig von Prospektbetrug gesprochen. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen