Unter einer Einzugsermächtigung versteht man ein elektronisches Lastschriftverfahren, bei dem der Schuldner seinen Gläubiger ermächtigt einen bestimmten Betrag von seinem Girokonto abzubuchen, also einzuziehen.
Eine Einzugsermächtigung ist eine Willenserklärung. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, was jedoch selbstverständlich nicht zu einem Erlöschen der eigentlichen Zahlungsverpflichtung führt.
Lastschriften die mittels einer Einzugsermächtigung durchgeführt werden können vom Kontoinhaber innerhalb einer 6 Wochenfrist widerrufen werden. Dies ist jedoch nicht mit dem oben genannten Widerruf der Einzugsermächtigung an sich gleichzusetzen, da es sich um einen Einzelfall handelt. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen