Im Fall einer Darlehensabtretung durch ein Kreditinstitut könnten das Bankgeheimnis und das Bundesdatenschutzgesetz einer wirksamen Darlehensabtretung entgegen stehen.
Zu einer solchen Darlehensabtretung durch ein Kreditinstitut kommt es in der Regel dann, wenn der Hauptschuldner die Zahlung nicht mehr bedient und das Kreditinstitut die Darlehensforderung an eine Verwertungsgesellschaft, bzw. eine Inkassogesellschaft verkauft.
Der Bundesgerichtshof hat in einer vielbeachteten Entscheidung im Jahr 2007 entschieden, dass eine solche Darlehensabtretung durch ein Kreditinstitut jedoch keinen Einfluss auf das Bestehen der Hauptforderung hat.
Dies liegt darin begründet, dass weder das Bankgeheimnis, noch das Bundesdatenschutzgesetz ein gesetzliches Abtretungsverbot enthalten.
Allerdings vermag eine Darlehensabtretung durch ein Kreditinstitut Schadenersatzansprüche auf Seiten des Schuldners zu begründen, die auf der Verletzung des Bankgeheimnisses und des Bundesdatenschutzgesetzes basieren. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen