Einer Bankquittung kommt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine erhöhte Beweiskraft zu.
In ständiger Rechtssprechung gilt daher die Vermutung der Richtigkeit einer Bankquittung, die erst durch einen Gegenbeweis entkräftet werden kann. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen