Unter Bank AGB versteht man die Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bankinstituts.
Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung ist im Rahmen des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB definiert als „...alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“
Bank AGB sind somit vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Bank Ihren Kunden bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Zusätzlich müssen Banken einigen verbraucherschützenden Vorschriften Rechnung tragen, die der Gesetzgeber für bestimmte regelmäßig wiederkehrende Arten von Bankgeschäften aufgestellt hat. Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Muster AGB.
Für den Verbraucher besonders wichtig ist die Tatsache, dass selbst die AGB von großen Bankinstituten in verschiedenen Fällen nicht rechtskräftig, bzw. in gewissen Teilen fehlerhaft sind, so dass aus diesen Bank AGB erwachsende Ansprüche gegebenenfalls gar nicht existieren.
Markus Jansen