Unter Anlagegeschäft verstehen die meisten Bankinstitute heute den Handel mit standardisierten Finanzprodukten. Abgegrenzt wird das Anlagegeschäft häufig zu dem sogenannten „Private Banking“, dass die Betreuung vermögender Privatkunden zum Inhalt hat. Im Anlagegeschäft werden dem Kunden daher in der Regel keine individuellen Lösungen angeboten, sondern lediglich Finanzprodukte, die für einen breiten Markt konzipiert wurden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Anlagegeschäft weniger risikoreich ist, oder das der Kunde nicht den selben Anspruch auf eine umfassende und interessengerechte Anlageberatung hat. Alternativ kann der Begriff Anlagegeschäft auch als Synonym für alle Investitionen im Geld- und Wertpapierbereich verwendet werden. Anlagehaftung ist ein Thema für Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen