Unter einer Abbuchung versteht man ein Bankverfahren, bei dem das Konto des Zahlungspflichtigen. mittels dem Lastschriftverfahren um einen bestimmten Betrag belastet wird. In Deutschland gibt es zwei geläufige Verfahren in deren Rahmen eine Abbuchung stattfindet. Einerseits das Lastschriftverfahren aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung und andererseits das sogenannte Lastschriftverfahren aufgrund eines Abbuchungsauftrags. Abbuchungen die mittels einer Einzugsermächtigung erfolgen bieten für den Zahlungspflichtigen in der Regel eine höhere Sicherheit, da jede einzelne Abbuchung binnen einer Widerrufsfrist durch das Bankinstitut widerrufen werden kann.
Ansprechpartner für juristische Streitigkeiten rund um Abbuchungen sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen