Unter einer Rückbuchung versteht man einen Prozess, bei dem eine Lastschrift von dem Inhaber eines Girokontos mittels seines Bankinstituts zurückgebucht, also dem Girokonto des Inhabers wieder gutgeschrieben wird.
Bei solchen Rückbuchungen existieren unterschiedliche Fristen, die daran anknüpfen, ob es sich um eine genehmigte oder eine nicht genehmigte Lastschrift handelt.
Bei einer genehmigten Lastschrift ist eine Rückbuchung in der Regel binnen sechs Wochen nach Erhalt des Rechnungsabschlusses möglich. Dabei darf eine Bank nicht nach den Gründen für die Rückbuchung fragen, sondern muss diese in jedem Fall ausführen.
Für die Rückbuchung einer nicht genehmigten Abbuchung besteht hingegen eine Frist von 13 Monaten ab der belastenden Abbuchung. Die Frist beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn die Bank ihren Kunden über diese Abbuchung informiert hat.
Andere Fristen gelten wiederum bei Lastschriften die nach dem SEPA Verfahren erfolgt sind.
Hier ist eine Rückbuchung einer genehmigten Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach erfolgter Abbuchung möglich. Eine Rückbuchung einer nicht genehmigten Lastschrift kann innerhalb von 13 Monaten zurückgebucht werden, nachdem die Bank ihren Kunden von dieser Kontobelastung informiert hat. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen