Prospekthaftungsansprüche können sowohl aus bewusst wahrheitswidrigen, als auch aus unbewusst und sorgfaltswidrig entstehen.
Die die aus Beteiligungsprospekten erwachsenden Prospekthaftungsansprüche gliedern sich in zwei unabhängig voneinander existierende Schadenersatzansprüche auf.
Einerseits gibt es die Prospekthaftung im engeren Sinne. Hierbei wird der Schadenersatzanspruch darauf gestützt, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und direkt gegenüber der Gesellschaft, also in der Regel gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht, dass die entsprechende Kapitalanlage platziert hat. Andererseits existiert die Prospekthaftung im weiteren Sinne, die auf eine Verletzung der Aufklärungs- und Informationspflicht auf Seite des Anlageberaters oder des Anlagevermittlers abstellt. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Markus Jansen