Als Grundschuldbestellung bezeichnet man im deutschen Recht die Eintragung einer Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs. Ansprechpartner ist Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Scoring-Praxis der Schufa gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, wenn ihre Zahlungsprognosen entscheidend für Vertragsabschlüsse sind. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Kreditvergaben.
Der BGH hat die Rechte vieler Darlehensnehmer beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gestärkt und eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen (Az.: XI ZR 320/20).
Die Gewährung eines Darlehens ist in der Regel an die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder an Sicherheiten gekoppelt. Tritt hier eine wesentliche Verschlechterung ein oder ist dies zu befürchten, hat der Darlehensgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2020 zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherdarlehen dürfte für ein lachendes und ein weinendes Auge sorgen – sowohl bei den Banken als auch bei den Verbrauchern (Az.: XI ZR 288/19).
Kann ein Schuldner seine Rechnungen nicht mehr bezahlen und es steht eine Zwangsvollstreckung an, kommt dabei oft Grundbesitz unter den Hammer. Wird allerdings die Zwangsvollstreckung auf Gegenklage des Schuldners für unzulässig erklärt, fällt der auf den Titel entfallende Teil des Erlöses der Versteigerung dem Schuldner zu. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.02.2020 entschieden (Az.: V ZB 131/19).
Der EuGH hat in der Sache C-66/19 den Widerrufsjoker neu zum Leben erweckt: Das Landgericht Saarbrücken hatte in einer Verbraucherklage gegen die Stadtsparkasse Saarlouis den Europäischen Gerichtshof einbezogen, um die Frage nach der Zulässigkeit von sogenannten Kaskadenverweisen im europäischen Kontext zu klären.
Die Entscheidung ist eine Klatsche für die deutsche Rechtsprechung in Karlsruhe. Der EuGH sagt, dass die betreffende Widerrufsklausel in keiner Weise mit den geltenden EU-Richtlinien in Einklang gebracht werden können – eben das hatte der BGH allerdings immer wieder gegenteilig hervorgehoben.
Die Corona-Krise geht für viele Verbraucher mit einschneidenden Veränderungen der finanziellen Verhältnisse einher. Daher ist es gut und richtig, dass sie gegenüber ihrer Bank einen Anspruch auf Stundung der Kapitaldienstraten oder gar auf Vertragsänderung haben. Kündigungen von Darlehensverträgen sind in Zeiten der Krise nicht mehr ohne weiteres möglich, wenn der Verbraucher wegen der Folgen der Krise nicht mehr zahlen kann.
Anlageberater und Anlagevermittler treffen umfassende Informationspflichten. Eine Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflichten kann weitreichende Folgen haben, wie ein Urteil des BGH vom 21.11.2019 zeigt (Az.: III ZR 244/18).