Software as a Service oder kurz SAAS ist eine Unterform des Cloud Computings. Bei einem Software as a Service Angebot kommt der Benutzer mit der eigentlichen Administration der Software nicht in Kontakt. Er kann das Angebot in der Regel so nutzen, als wäre es auf seinem eigenen Computer installiert. Dadurch ist es möglich rechenintensiver Anwendungen auch auf weniger leistungsstarken Computern zu verwenden, solange eine Internetverbindung existiert. Typisch für modere Software as a Service Angebote ist, dass der Benutzer die Wahl zwischen verschiedenen Programmmodulen hat und diese jeweils im Rahmen seiner Anforderungen für Ihn eingerichtet werden. Weiterhin ist es in der Regel möglich, dass mehrere Zugänge für ein und denselben Benutzer eingerichtet werden, so dass beispielsweise alle Mitarbeiter der Buchhaltung eines Unternehmens selbständig mit dem Software as a Service Angebot arbeiten können.
Rechtlich betrachtet können solche Software as a Service Angebote insbesondere im Bereich des Datenschutzes Probleme verursachen. Besonders relevant sind hier Fälle, in denen der Software as a Service Anbieter im Ausland sitzt, so dass die zu verarbeitenden Daten den deutschen Rechtsraum verlassen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs soll auf Software as a Service Angebote das Mietrecht Anwendung finden, was jedoch nicht darüber hinweg täuschen sollte, dass in der Regel eine umfassende vertragliche Gestaltung empfehlenswert ist, soweit der Anbieter auch Serviceleistungen zur Verfügung stellt.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.