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Cloud Computing

Cloud Computing ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von internetbasierten Anwendungen, die es einem Benutzer erlauben Vorgänge, die normalerweise auf einem lokalen Computer durchgeführt werden in das Internet auszulagern.

Dabei kann sich der Benutzer sogenannter Cloudangebote bedienen, die bspw. eine Software bereitstellen die auf dem eigenen Computer nicht installiert ist (sogenannte Software as a Service Angebote), die den Zugang zu einer Programmschnittstelle und die Verarbeitung von darüber übermittelten Datenpaketen bewerkstelligen (Platform as a Service Angebote) oder die eine komplette vom Benutzer selbst zu administrierende Infrastruktur bereitstellen (Infrastructure as a Service).

Bei einem Software as a Service Angebot kommt der Benutzer mit der eigentlichen Administration der Software nicht in Kontakt. Er kann das Angebot in der Regel so nutzen, als wäre es auf seinem eigenen Computer installiert. Dadurch ist es möglich rechenintensiver Anwendungen auch auf weniger leistungsstarken Computern zu verwenden, solange eine Internetverbindung existiert. Typisch für modere Software as a Service Angebote ist, dass der Benutzer die Wahl zwischen verschiedenen Programmmodulen hat und diese jeweils im Rahmen seiner Anforderungen für Ihn eingerichtet werden. Weiterhin ist es in der Regel möglich, dass mehrere Zugänge für ein und denselben Benutzer eingerichtet werden, so dass beispielsweise alle Mitarbeiter der Buchhaltung eines Unternehmens selbständig mit dem Software as a Service Angebot arbeiten können.

Rechtlich betrachtet können solche Software as a Service Angebote insbesondere im Bereich des Datenschutzes Probleme verursachen. Besonders relevant sind hier Fälle, in denen der Software as a Service Anbieter im Ausland sitzt, so dass die zu verarbeitenden Daten den deutschen Rechtsraum verlassen.

Der nächste Schritt sind sogenannte Platform as a Service Angebote. Diese Angebote sind von Infrastructure as a Service und Software as a Service Angeboten abzugrenzen. Diese Abgrenzung erfolgt im Fall von Software as a Service in der Regel über die Zielgruppe. Platform as a Service Angebote richten sich in der Regel an einen versierten Benutzer mit technischem Sachverstand, der eine angebotene Schnittstelle nutzen möchte, während Software as a Service ein Dienst ist, der sich ohne tiefergehende Administrationsmöglichkeiten an einen Endbenutzer richtet.

Eine Abgrenzung von Infrastructure as a Service Angeboten ist komplizierter, wird jedoch in der Regel daran festgemacht wie umfassend die Administrationsmöglichkeiten des Benutzers sind. Bei einem Platform as a Service Angebot wird in der Regel nur der Zugriff auf einige Schnittstellen gestattet, während bei einem Infrastructure as a Service Angebot die Einstellungsmöglichkeiten bis auf die Ebene des Betriebssystems herabreichen.

Die umfassendste Form des Cloud Computings sind sogenannte Infrastructure as a Service Lösungen. Hierbei wird dem Benutzer ein vollumfänglich administrierbares System zur Verfügung gestellt, dass es ermöglicht die Rechenleistung der gemieteten Infrastruktur in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile wird von der Rechtsprechung angenommen, dass es sich bei solchen Angeboten je nach Art und Umfang entweder um einen Dienstvertrag im Sinne des § 631 BGB oder um einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB handelt.

Welche Vorschriften zur Anwendung kommen entscheidet sich vornehmlich danach wie der Vertrag ausgestaltet ist, nämlich nach der Frage ob in erster Linie die Abrufbarkeit der Infrastruktur geschuldet wird, oder deren Betrieb in einer konkreten vorab vereinbarten Form.

Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.