Unter einem Widerruf versteht man eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, mittels der sich ein Verbraucher im Rahmen des § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) von einem geschlossenen Vertrag lösen kann. Um einerseits dem Verbraucherschutz und andererseits der Sicherheit des Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen ist ein Widerruf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Diese Fälle sind im einzelnen alle Fernabsatzverträge, Haustürgeschäfte, sowie Verbraucherdarlehens- und Ratenlieferungsverträge.
Für Fernabsatzverträge wird das Recht zum Widerruf bspw. in den §§ 312d, 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt und gewährt einem Verbraucher bei einem Vertragsschluss mit einem Unternehmer das Recht den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Recht darf nicht ausgeschlossen werden.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.