Unter einem Fernsabsatzvertrag versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag, der zwischen einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren abgeschlossen wird und der ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande kommt.
Im Rahmen der europäischen E- Commercerichtlinie wurden daher einige verbraucherschützende Regelungen zu Fernabsatzverträgen in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufgenommen. So werden Unternehmern umfassende Informationspflichten auferlegt. Ferner wird dem Verbraucher gemäß §312d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein 14 tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht eingeräumt.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.