Screenscraping ist der Fachbegriff für das Auslesen von Texten aus Computermonitoren. In der Regel spricht man allerdings vom sogenannten Web Scraping und meint damit Verfahren und technische Hilfsmittel die es ermöglichen bestimmte Bereiche aus Internetseiten auszulesen um die darin enthaltenen Daten zu gewinnen.
Das Screenscraping erfolgt im Fall des Web Scraping in der Regel in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die entsprechende Internetseite automatisiert aufgerufen, während im zweiten Schritt einzelne relevante Datenbereiche extrahiert, also ausgelesen werden.
Ein anschauliches Beispiel für Screenscraping in Form des Web Scrapings sind die weit verbreiteten Preissuchmaschinen. Mittels eines Scraping Programms werden etliche Webshops nach dem gesuchten Produkt durchsucht und dann automatisiert der Preis ausgelesen um schließlich auf der Preissuchmaschine dem Benutzer präsentiert zu werden.
So erscheint es nicht verwunderlich, dass auch das Screenscraping rechtlich umstritten ist, da es ähnlich wie beim setzen von Hyperlinks dazu kommt, dass fremde Seiteninhalte auf der eigenen Seite aufbereitet dargestellt werden. Inwieweit hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ob das Auslesen der Daten von Ihrem Anbieter gegebenenfalls gewünscht ist muss dabei stets von Einzelfall zu Einzelfall betrachtet werden. Dies ist insbesondere deswegen relevant, weil Webseitebetreiber das Auslesen von Daten auch wirksam in Ihren jeweiligen Nutzungsbedingungen untersagen können.
Ebenfalls problematisch ist, dass unter Umständen relevante Informationen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Disclaimer durch das Web Scraping umgangen werden.
Jens Schulte-Bromby