Unter einem Hyperlink versteht man einen technischen Oberbegriff, der eine Verknüpfung im Internet beschreibt. Ein Hyperlink übernimmt dabei eine ähnliche Funktion wie eine Fußnote in einem wissenschaftlichen Text, unterscheidet sich aber insofern davon, dass er den Benutzer nach einem Mausklick auf das „als Fußnote angegebene Dokument“ weiterleitet. Hyperlinks können verschiedene technische Ausgestaltungen haben. Am geläufigsten ist die Unterscheidung zwischen einem Deeplink und einem Surfacelink. Allen Arten von Hyperlinks ist gemein, dass derjenige der die entsprechenden Inhalte verlinkt in bestimmtem Umfang für die verlinkten Inhalte haftbar gemacht werden kann. Wie weit diese Haftung im Einzelfall geht unterscheidet sich von Linkart zu Linkart teilweise erheblich.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.