Unter einer Netzwerkklausel versteht man eine Bedingung in einem Softwarelizenzvertrag, die vorsieht, dass eine bestimmte Software nur auf einer festgelegten Anzahl von Netzwerkarbeitsplätzen verwendet werden kann. insofern weisen Netzwerkklauseln eine gewisse Ähnlichkeit zu CPU- Klauseln auf.
Es ist allerdings anzumerken, dass Netzwerkklauseln auch im Rahmen von AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) grundsätzlich zulässig sind, solange dort gewährleistet wird, dass die Nutzung im Netzwerk zulässig ist, solange technische Schutzmaßnahmen den Zugriff aller Netzwerkteilnehmer darauf verhindern.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.