23.01.2024
In einem bemerkenswerten Rechtsfall hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Stellung zum Ausdruck der Meinungsfreiheit in juristischen Auseinandersetzungen bezogen. Eine Anwältin, die in einem familiengerichtlichen Verfahren als Verfahrensbeistand fungierte, hatte auf ihrer Webseite über eine nichtöffentliche Sitzung berichtet. Dabei titulierte sie einen Kollegen als "fetter Anwalt" und "Rumpelstilzchen". Diese Äußerungen führten zu einer Klage und anschließend zu einer Verurteilung der Anwältin zur Unterlassung durch das Amtsgericht und Landgericht Dresden.
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