Urlaub im arbeitsrechtlichen Kontext ist meist die Definition von arbeitsfreien Werktagen, die einem Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Vorgaben, tarifrechlicher Vereinbarungen oder individueller Absprachen zur Verfügung stehen. Streitigkeiten um Urlaubsansprüche entstehen insbesondere dann, wenn es zur Auflösung des Vertrages kommt, oder aufgrund besonderer Vorkommnisse (Mutterschutz, Verrentung, Jahreswechsel etc.) eventuelle Neuberechnungen notwendig werden. In den Fällen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht einigen können, haben sich die Arbeitsgerichte mit der Festlegung von Urlaubstagen oder deren Verwendung zu befassen. Auf Anwaltsseite sind Fachanwälte für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner zum Thema Urlaub.
Joachim Schwarz