Unter einer Upgrade- Klausel versteht man eine vertragliche Vereinbarung innerhalb eines Softwarelizenzvertrags, die einen Vertrieb der Software nur an solche Personen gestattet, die bereits die Vorgängerversion erworben haben. Allerdings ist noch unklar ob und inwieweit eine solche Upgrade- Klausel gegenüber dem Benutzer einer Software Wirkung entfaltet. Nach zwei Entscheidungen des OLG München und des OLG Frankfurt soll sich der Hersteller bei einem Verstoß gegen eine Upgrade- Klausel lediglich gegen seinen Vertriebspartner, nicht aber gegen den Endbenutzer wenden können.
Jens Schulte-Bromby