Unter dem Begriff Spamming versteht man im Bereich des Internets meist das massenhafte und ungefragte versenden von Werbeangeboten. Dieser Versand erfolgt in der Regel per E- Mail und über sogenannte „Botnetze“ um eine Rückverfolgung zu verhindern.
Geläufig ist der Begriff mittlerweile jedoch auch im Rahmen des sogenannten Suchmaschinen Spamming. Hierbei wird versucht die eigene Webseite mittels Einträgen auf anderen Webseiten im Suchmaschinen Ranking voran zu treiben.
Die Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der Zulässigkeit von Spamming ist insbesondere eine Haftungsfrage. Klar ist mittlerweile, dass das Versenden von Spam E-Mails sowohl wettbewerbsrechtlich, als auch zivilrechtliche Haftungsansprüche auslösen kann.
Auch strafrechtlich kann unter Umständen gegen die Versender von Spam vorgegangen werden. Wobei hier in der Regel die Strafverfolgung sehr kompliziert und technisch anspruchsvoll ist.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.