Arbeitsrecht
Ein Sozialplan ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Vereinbarung. Mit Hilfe dieses Sozialplans sollen Arbeitnehmern bei Betriebsänderungen, was oftmals den Verlust von Arbeitsplätzen bedeutet, Entschädigungen geleistet werden. Für ältere Arbeitnehmer gelten oft noch seperate Regelungen. Der Sozialplan beschreibt im Detail Art und Ausmaß der Entschädigungen.
Existieren bereits Regelungen über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile im Tarifvertrag, können die Regelungen des Sozialplans dennoch wirksam werden. Sozialpläne sind, im Gegensatz zu einem Interessenausgleich, über die Einigungsstelle grundsätzlich erzwingbar.
Joachim Schwarz