Unter einer Programmdokumentation versteht man die Bedienungsanleitung einer Software. Nach der Rechtsprechung kommt einer solchen Programmdokumentation eine derart hohe Bedeutung zu, dass der Hersteller auch dann zur Lieferung einer Bedienungsanleitung verpflichtet ist, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Daraus resultiert, dass ein Benutzer die Lieferung einer Programmdokumentation verlangen kann. Eine unrichtige, unvollständige oder sonst wie fehlerhafte Programmdokumentation einer Software kann einen Mangel darstellen und unter Umständen Gewährleistungsansprüche des Benutzers begründen.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.