Unter einem Pflichtenheft versteht man eine Dokumentation, die von dem Auftragnehmer eines Werkvertrags erstellt wird und die für den Auftraggeber klar und verständlich darstellt wie und womit die im Rahmen des Auftrags gestellten Anforderungen umgesetzt werden sollen. Das Pflichtenheft stellt somit später die einzige vertragliche Beschreibung des Auftrags dar und ist somit für beide Seiten rechtlich bindend.
Gerade im Bereich der Hard- und Softwareentwicklung ist ein umfassendes und detailliertes Pflichtenheft für beide Vertragspartner essentiell um später Ansprüche gegen die andere Seite durchsetzen bzw. abwehren zu können.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.