Leitende Angestellte übernehmen Führungspositionen in Unternehmen und Verwaltungen. Aufgrund ihrer besonderen Position werden mit leitenden Angestellten indviduelle Arbeitsverträge abgeschlossen. Der leitende Angestellte ist ein Angestellter, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und in Vertretung von Geschäftsführern und/oder Eigentümern auch Führungsaufgaben wahrnimmt.
Der Begriff "Leitender Angestellter" ist im deutschen Arbeitsrecht verwurzelt und wird im Betriebsverfassungsgesetz behandelt. Die Regelungen für Arbeitnehmer des BetrVG und des Arbeitszeitgesetz gelten für leitende Angestellte nicht. Leitende Angestellte können sich in Teilen auf das Kündigungsschutzgesetz beziehen, das eingeschränkt Anwendung findet. Arbeitsverhältnisse werden durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge beendet. Streitigkeiten enden vielfach vor dem Arbeitsgericht, wo sich Streitparteien idealerweise von Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten lassen.
Joachim Schwarz