Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Dazu wird das seit 2001 gültige Sozialgesetzbuch (SGB) IX herangezogen, auch zur Bewertung arbeitsrechtlicher Befindlichkleiten. Die Definition: Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 ausmacht. Dieser Personenkreis steht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und kann entsprechenden Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen.
Joachim Schwarz