Arbeitsrecht
Bei der Personalauswahl geht es um die Zuweisung von Bewerbern auf vorhandene Arbeitsplätze. Diese Zuweisung findet im Rahmen wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer und ideologischer Bedingungen, sowie diverser Auswahltechniken statt. Im Verlaufe solcher Auswahlprozesse werden verschiedenste Informationen über die Bewerber gesammelt, um anschließend anhand der erstellten Profile über die jeweiligen Stärken des Einzelnen, eine angemessene Entscheidung über die Zuweisung auf einen Arbeitsplatz zu treffen.
Joachim Schwarz