Der Gesetzgeber stellt das ungeborene und das geborene Kind für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum unter besondern Schutz. Dazu gehören Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt, ein besonderer Kündigungsschutz für Mütter sowie Entgeltersatzleistungen während des Arbeitsverbotes - das Mutterschaftsgeld - und darüber hinaus - das so genannte Elterngeld. Bei Fragen zum Mutterschutz steht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Joachim Schwarz