Ein Dienstwagen ist ein dem Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsvertrages oder individuell festgelegter Zeiträume zur Verfügung stehendes Fahrzeug, das es ihm ermöglicht, die im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten zu erfüllen. Über die Art der Nutzung und eventuelle Teilung von Kosten und Verantwortlichkeiten werden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Form einer so ganannten Dienstwagenvereinbarung einig, die Teil des Arbeitsvertrages ist. Dienstwagen können privat genutzt werden, z.B. im Rahmen der so genannten 1-Prozent-Regelung. Aufwändige, aber anfallende Kostenteilung exakter berechnende Form dier Dienstwagenverwaltung ist das Führen eines Fahrtenbuches. Die Gewährung eines Dienstwagens ist als geldwerte Leistung zu bewerten.Im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages kann über die Verwendung eines Dienstwagens eine indivduelle Regelung erzielt werden. Juristische Fragen zum Thema Dienstwagenvereinbarung beantwortet im Idealfall ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Joachim Schwarz