Eine Abmahnung ist ein Instrument, mit dem Vertragspartner gegenseitig auf die Erfüllung von arbeitsvertraglich geregelten Pflichten hinweisen können. Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und weitere Unterlassung zu versprechen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen Dauerschuldverhältnis einsetzbar, finden aber neben dem Wettbewerbsrecht am häufigsten im Arbeitsrecht Verwendung. Zuwiderhandlungen gegen Abmahnungen können zur Àuflösung des Vertragsverhältnisses und damit auch zur Kündigung führen.
Joachim Schwarz